Allgemeine Geschäftsbedingen von
Herbo Tuning

1. ALLGEMEINES

Wir, die Firma HERBO Tuning, nennen uns nachfolgend zu Vereinfachungszwecken „Dienstleister“.

Sie, unsere Kundinnen und Kunden, nennen wir zur Erhaltung der Lesbarkeit in unseren

Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Kunde“.

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Dienstleister und der Kunde gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch, wenn der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. GELTUNGSBEREICH DER BEDINGUNGEN

Auch weiterhin gelten zwischen dem Dienstleister und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Leistungen und Angebote. Weiter ist der Kunde verpflichtet, bei einer etwaigen Weiterveräußerung an Dritte die vorgenommenen Dienstleistungen anzugeben sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.

3. LEISTUNG UND LEISTUNGSTERMIN

Die entsprechenden Termine zur Leistungsoptimierung sind unverbindlich, außer es wurde ein Fixtermin mit dem Kunden vereinbart.

Fälle der höheren Gewalt entheben den Dienstleister von der Dienstleistungspflicht. Schadensersatz steht dem Kunden in diesen Fällen nicht zu.

4. PREISE

Es gelten die Preise der zuletzt ausgegebenen Preisliste, bzw. nach getroffener Vereinbarung inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. PRODUKT

Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch und Geschwindigkeit sind ungefähre Werte, welche geringfügig unter bzw. überschritten werden können. Diese Abweichungen können entstehen, da die ermittelten Daten von Referenzfahrzeugen stammen. Eine Haftung ist dadurch ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeugs mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die am / im Fahrzeug aufgrund von Leistungssteigerung bzw. Chiptuning sowie von Prüfstandsmessungen und Prüfstandsfahrten auftreten.

6.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die vom Dienstleister angebotenen Leistungen, Produkte, Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tunings vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug, dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen.

6.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung durch die Leistungsoptimierung ausgesetzt sind und es dadurch, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Dazu können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges zudem auf die Lebensdauer des Motors auswirken.

7. WICHTIGE HINWEISE

7.1 Hinweis zur Betriebserlaubnis

Durch Softwareoptimierung oder Einbau von Zusatzelektronik (Tuning-Chip) erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.

Allein der Kunde ist dazu verpflichtet, sich über die zur Leistungsoptimierung erforderlichen Genehmigungspflichten bei entsprechenden Stellen zu informieren und diese gegebenenfalls einzuholen.

Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Kunden, daher sind jegliche Ansprüche durch eine fehlende Genehmigung durch den TÜV gegen den Dienstleister ausgeschlossen.

7.2 Kein Versicherungsschutz

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Inbetriebnahme des Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Zudem kann aufgrund Veränderung der Leistungsdaten eine andere KFZ-Versicherungseinstufung möglich sein. Der Kunde ist daher neben der Einholung der Betriebserlaubnis bzw. entsprechender Genehmigungen dazu verpflichtet, die Mehrleistung seiner Versicherung zu melden. Der Betrieb eines Fahrzeugs ohne ausreichenden Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar.

7.3 Kfz-Steuer

Durch die Abgasveränderung fallen möglicherweise höhere Kfz-Steuer an. Die Veränderungen sind daher entsprechend zu melden.

7.4 Ansprüche gegenüber dem Hersteller

Softwareoptimierungen sowie der Einbau von Zusatzelektronik (Tuning-Chip) führen dazu, dass die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer, sowie die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller entfallen.

8. ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSOPTION

Wir als Dienstleister bieten dem Kunden gegen einen Zahlungsaufpreis die Möglichkeit einen zusätzlichen Versicherungsvertrag über unseren Versicherungspartner NSA abzuschließen. Diese Versicherungsmöglichkeit ist ein unverbindliches Angebot, welches der Kunde zusätzlich abschließen kann. Die Abwicklungen von Garantiefällen erfolgen in diesen Fällen ausschließlich zwischen dem Versicherungspartner „NSA“ und dem Kunden (s.a. www.nsagarantie.ch).

9. EIGENTUMSVORBEHALT

Der Kaufgegenstand bleibt auch im eingebauten Zustand bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Dienstleisters. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil, Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferten Gegenstände sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten, er hat sie ferner ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, können wir die Versicherung auf Kosten des Kunden abschließen und den Kunden mit den Kosten belasten. Werden die gelieferten oder im Fahrzeug verbauten Gegenstände vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Fahrzeugabholung zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt Bar oder per Paypal.

11. GERICHTSSTAND

Das Amtsgericht in Backnang ist für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel und Scheckforderungen der Gerichtsstand.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL

Ist oder wird einer dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien nächsten kommen würde.